Einen Leistungsanspruch beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt kann geltend machen, auch wer sonst keine Sozialleistungen bezieht. Grund können hohe Nachzahlungen nach Heizungs- oder Betriebskostenabrechnungen sein. Darauf weist der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Tacheles hin. So könne man einen Zuschuss erhalten, auch trotz Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezug.
"Wichtig ist, rechtzeitig den Antrag zu stellen", informiert der Verein. Spätestens im Monat, in dem die Zahlung fällig ist, müsse der Antrag gestellt werden. Zusammen mit dem
Paritätischen habe man die Seite
https://energie-hilfe.org/ erstellt, um zu informieren.
Mitteilung von Tacheles:
Tacheles – Pressemitteilung und -information zum Übernahmeanspruch von Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen - Tacheles Sozialhilfe e.V.Information über den Nachzahlungsanspruch von Geringverdienenden auf Betriebs- und Heizkostenabrechnungen und das dieser auch für Nicht-Leistungsbeziehende besteht