Der autobahnähnlichen Ausbau der
Parkstraße (L419) bei
Wuppertal-Ronsdorf ist rechtswidrig, der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ist aufgehoben. Über das zugehörige Urteil informierte das Oberverwaltungsgericht des Landes Montag, 21. Oktober 2024:
Es sei versucht worden, eine Bundesstraße nach Landesrecht zu planen. Das sei unzulässig.Das Projekt ist gestoppt. Geklagt hatten ein Verein und eine Grundstückseigentümerin. Die L419 sollte mit einer späteren Stufe des Ausbaus an die Autobahn A1 angeschlossen werden. Das Projekt ist Teil einer sogenannten Südumgehung Wuppertal. Ein Anschluss über das Sonnborner Kreuz an die A46 ist bereits in Betrieb. Über mehrere Jahre hat die Stadt vorbereitende Umbauten ausgeführt.
Medien ordneten das Problem als Formfehler ein. Das Gericht stellte klar:
Es handelt sich um einen grundlegenden Planungsfehler. Das Urteil lässt Revision nicht zu. Dagegen ist Beschwerde möglich.
Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/55_241021/index.phpArchivfoto: Dirk Lotze#
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