Gesichtserkennung: Mit Populismus in den Überwachungsstaat
Überwachung und Gesichtserkennung wollen Bundesregierung und Bahn massiv ausweiten – um dafür zu werben, nutzen sie auch den Kindestod vom Frankfurter Hauptbahnhof. Dieses Vorgehen ist – neben den fragwürdigen Überwachungsplänen selbst – populistisch und inhaltlich abwegig. Von den Medien kommt einmal mehr nur zaghafter Widerstand. Von
Tobias Riegel.
Bundesregierung und Bahn wollen die Überwachung an Bahnhöfen ausweiten. Dabei sollen auch intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung “ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein“,
wie Medien berichten. Aber etwa für die Gesichtserkennung gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Akzeptanz in der Bevölkerung oder
bei Datenschützern. Diesen Tatsachen zum Trotz soll die Technik nun „nebenbei“ und wie „selbstverständlich“ in den Maßnahmenkatalog der Behörden geschmuggelt werden.
Populismus auf dem Rücken eines toten KindesUm für diese in der Bevölkerung unbeliebten
Maßnahmen den Eindruck der Dringlichkeit zu erwecken, nutzen die Akteure – und in der Folge auch zahlreiche Medien – das Schicksal eines kürzlich
am Frankfurter Hauptbahnhof getöteten Kindes. Populistischer kann man umstrittene politische Vorhaben kaum unterfüttern: Die Ausnutzung des Kindestods ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch inhaltlich abwegig – Überwachungstechnik hätte höchstwahrscheinlich weder das Verbrechen verhindert noch seine sofort vollzogene Aufklärung beschleunigt.
Auf den Punkt bringt das der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz, der
erklärte, der „grauenhafte Fall in Frankfurt“ eigne sich nicht für das „Aufwärmen alter sicherheitspolitischer Forderungen“. „Statt mehr verfassungsrechtlich fragwürdiger und fehleranfälliger Instrumente wie Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung brauchen wir mehr Polizeipräsenz.“
Aus Sicht von Regierung und Bahn mag das Vorgehen taktisch nachvollziehbar sein, im Schutze eines emotionalen Einzelfalls unpopuläre und weitreichende Regelungen zu installieren – einmal mehr vermisst man aber eine angemessene Reaktion der Medien: Zwar scheint sich ganz aktuell der Wind in der Berichterstattung leicht zu drehen, aber zunächst waren die Beiträge von einer schockierenden Kritiklosigkeit geprägt. Würden sich die Medien noch als jenen Anwalt wahrnehmen, als den sie sich ausgeben, würden sie nun wichtige Fragen stellen und auch auf eine Antwort pochen. Etwa zur wackeligen juristischen Grundlage der Pläne, die etwa
„Heise“ beschreibt:
Gesichtserkennung ohne Rechtsgrundlage
„Bei dem nun geplanten Einsatz der umstrittenen Technik ist noch völlig offen, auf welcher Rechtsgrundlage er erfolgen soll. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es Experten zufolge grundsätzlich verboten, biometrische Daten mit dem Ziel zu erheben, Personen zu identifizieren.“
Der „Spiegel” ist eine der ganz wenigen Publikationen, die diese Rechtsunsicherheit schon früh
thematisiert haben, während unter vielen anderen Medien der
„Deutschlandfunk“, die
„Tagesschau“ oder die
„Welt“ den Aspekt zunächst stark vernachlässigt haben und allesamt zentral die fragwürdige Argumentation mit dem toten Kind transportieren.
Langsam artikuliert sich auch KritikMittlerweile hat sich aber immerhin der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung kritisch zu den Plänen und der fehlenden Rechtsgrundlage geäußert und wird auch von einigen Medien zitiert, etwa
hier von der „Süddeutschen Zeitung“. Der „Spiegel“
schreibt derweil zu weiteren Details der Abmachung: > „Bis Ende 2024 sollen der Pressemitteilung zufolge ‚nahezu alle großen Bahnhöfe‘ mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. Bereits jetzt sind dafür bis 2023 Mittel von mehr als 70 Millionen Euro bei der Bundespolizei vorgesehen. Das Verkehrsministerium will bis dahin außerdem für die Bahn insgesamt 50 Millionen Euro ausgeben, was der Bundestag aber noch genehmigen müsste. Hinzu kommen 12,5 Millionen Euro von der Deutschen Bahn. (…) Biometrische Gesichtserkennung soll Menschen identifizieren, die etwa zur Fahndung ausgeschrieben sind. Datenschützer sehen das allerdings skeptisch. Der Täter von Frankfurt war zudem gar nicht international zur Fahndung ausgeschrieben.“
Lobenswert: Es soll auch Sicherheitspersonal aufgestockt werdenLobend sei hier erwähnt, dass die Pläne von Bundesregierung und Bahn auch eine Aufstockung des Sicherheitspersonals in Aussicht stellen. Allerdings bleiben diese zu begrüßenden Ankündigungen verdächtig langfristig und teils vage, wie
Medien zitieren:> „An den Bahnhöfen sollen den Vereinbarungen zufolge künftig 1300 zusätzliche Bundespolizisten patrouillieren. Da die Beamten noch ausgebildet werden müssen, sollen die Stellen erst bis 2024 besetzt sein. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will sich zudem für weitere 11 300 Stellen für die Bundespolizei einsetzen.“
Während es für mehr Personal eine große Akzeptanz gibt, ist die gesellschaftliche Stimmung aber weitgehend gegen Gesichtserkennung gerichtet. In den USA gibt es nun erste Initiativen zum grundsätzlichen
Verbot von Gesichtserkennung, Popstars wenden sich gegen
Gesichtserkennung bei Konzerten, aber andererseits werden in Kopenhagen Stadionbesucher bereits
komplett erfasst. Derweil darf der Vizepräsident für EU-Regierungsangelegenheiten bei der US-Softwarefirma Microsoft bei „Focus“ seine Vision der „geregelten Gesichtserkennung“
verteidigen.
Abschreckung durch Videoüberwachung?Neben solchen Informationen würden sich zum Thema auch prinzipielle Fragen aufdrängen zur Wirksamkeit von Videoüberwachung – diese Wirksamkeit wird teils stark angezweifelt, wie etwa einst die „Süddeutsche Zeitung“
beschrieben hat:> „’Abschreckungseffekte von Videoüberwachung sind zumindest zweifelhaft, auf jeden Fall aber stark vom Kontext abhängig’, sagt Tobias Matzner mit Blick auf Studien zum Thema. (…) Tatsächlich sind die Studienergebnisse nicht eindeutig. Vor allem Studien aus Großbritannien weisen einen moderaten, aber signifikanten Rückgang der Kriminalitätsrate aus.
Allerdings hauptsächlich in Parkhäusern.
Vergleichbare Untersuchungen aus den USA konnten keinen vergleichbaren Effekt feststellen. Matzner zieht daraus die Schlussfolgerung: Videoüberwachung kann keine universelle Lösung sein. Außerdem müsse man davon ausgehen, dass Kriminalität durch Kameras nicht verhindert, sondern nur verdrängt wird.“
Überwachung: Die Politik, die Moral und die HeucheleiHier stellen sich also einerseits politische Fragen, etwa nach der abzulehnenden großflächigen Überwachung. Andererseits stellen sich wegen der Form der Kampagne auch Fragen zur moralischen Verfassung von politischen Akteuren, die ihre Initiativen populistisch und inhaltlich abwegig auf dem Rücken eines toten Kindes aufbauen. Haben die Personen überlegt, was wohl die Mutter angesichts dieser Instrumentalisierung ihres Kindes für Überwachungs-Kampagnen fühlt?
Und schließlich sei noch der Aspekt der Heuchelei erwähnt: Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, in welchem Tonfall solche Überwachungspläne in den großen deutschen Medien kommentiert würden, wenn sie von Russland oder Venezuela verkündet worden wären – sie würden uns wahrscheinlich in schwärzesten Farben als „autokratisch“ gezeichnet.
Titelbild: Axel Bueckert / Shutterstock