Digitalisierungsgesetz zur e-Akte
Patienten erhalten keine Kontrolle über ihre DatenHat Gesundheitsminister Spahn noch nie von der DSGVO gehört?
Meine Daten gehören mir!Jede Speicherung und Verarbeitung meiner Daten benötigt eine Rechtsvorschrift, einen Verwendungszweck oder meine
freiwillige(!) Einwilligung. Über den Zweck der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grübeln wir schon fast seit 20 Jahren. Außer der Vergeudung von etwas 6 Milliarden Euro unserer Steuergelder und beträchtlicher Mengen aus den Etats der Krankenkassen für die Entwicklung stets fehlerhafter Software ist dabei nichts herausgekommen.
Seit Jahren protestieren die Ärzteverbände gegen die eGK (
Kassenärzte gegen Gesundheitskarte ) und viele Bürger sind weiterhin nicht bereit ihre Daten auf diese Karte schreiben zu lassen. Nun macht Gesundheitsminister Spahn Druck und will die e-Akte im Gesundheitswesen in eineinhalb Jahren durchgesetzt haben. Das ist mehr als die eGK, danach soll die Karte künftig nur noch der Türöffner für den Zugriff auf alle Gesundheitsdaten bei Ärzten oder in Krankenhäusern sein. Datenschützer hatten die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zum Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) kritisiert ("
Das ist #Spahnsinn" ).
Künftig sollen alle Laborbefunde, ärztliche Diagnosen und Behandlungsdaten von Ärzten, Physiotherapeuten, Apothekern - also alle sogenannten Leistungserbringer im Gesundheitswesen - in die digitale Patientenakte eingetragen werden. Dazu hat er nun dem Bundestag ein eigenes Digitalisierungsgesetz vorgelegt.
Die Kritik von Ärzteverbänden und Datenschützern folgte prompt:
- Privatisierung der Daten bei der Firma Gematek,
- unzureichende Sicherheitstests beim Anschluss der Praxis-Computer an das Gematik-Netz,
- den Ärzten sind eigene Sicherheitstests sogar verboten,
- Patienten erhalten "erstmal" keinen Zugriff auf ihre eigenen Daten.
Spahn droht allerdings, dass Ärzten, die sich nicht an das Gematik-Netz anschließen lassen, eine Honorarkürzung winkt. Der Gipfel ist jedoch eindeutig die Verletzung der DSGVO durch die Weigerung, dass Patienten Zugriff auf ihre eigenen Daten erhalten. Diese Einschränkung geschieht auf Wunsch der Gematek, die andernfalls die Einführung der e-Akte bis 2021 gefährdet sieht.
Die angeblich erwarteten "Synergieeffekte" durch die e-Akte werden also sicher nicht eintreten, da hoffentlich genügend Menschen die Auskunft zu ihren Daten durch Anfragen bei und Klagen gegen ihre Krankenkasse erzwingen werden.
Mehr dazu bei
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/elektronische-patientenakte-widerstand-gegen-spahn-plaene-100.htmlund
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6936-20190704-digitalisierungsgesetz-zur-e-akte.htm#
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