Mit 70 Prozent Menschenwürde leben[quote]Nach jahrelangem Versteckspiel hat das Bundesverfassungsgericht am 5. November sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II von sogenannten Hartz-IV-Empfängern verkündet. Über 4 Jahre hinweg hatte sich das BVerfG mit strategischen Tricks und Kniffen der Entscheidung entzogen, doch nun gab es keine Möglichkeit des Ausweichens mehr. Ein Kommentar von Lutz Hausstein./quote]