Überwachungsfirma FinFisher geht mit Anwälten gegen unsere kritische Berichterstattung vor
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Wegen unserer
Berichterstattung über die Strafanzeige gegen die Hersteller des
Staatstrojaners FinFisher haben wir Post von Anwälten der Kanzlei Schertz-Bergmann bekommen. Wir sollten eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das haben wir nicht getan.
Dennoch droht uns für den Artikel weiterhin eine einstweilige Verfügung.
Den betreffenden Artikel haben wir vorerst offline genommen.
Unsere Anwälte bei JBB haben auf die Abmahnung geantwortet.
Es geht um eine Strafanzeige, die wir zusammen mit Reporter ohne Grenzen, der Gesellschaft für Freiheitsrechte und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wegen des Verdachts des Exports einer Überwachungssoftware in die Türkei gestellt haben. Die Software wurde dort bei
Personen aus der Opposition gefunden: als getarnter Staatstrojaner im Gewand einer Android-App zur Vernetzung der Protestbewegung gegen den autoritären Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Die technische Analyse deutet daraufhin, dass es sich um Code von FinFisher/FinSpy handelt. Wie diese Software in die Türkei gelangt ist, muss geklärt werden. Ein direkter Export in die Türkei wäre nach den derzeitigen Regeln nämlich nicht ohne Weiteres zulässig.
Die Türkei ist dabei kein Einzelfall.
Die Türkei ist dabei kein Einzelfall.
Schon seit Jahren findet sich die Spionagesoftware auch
in den Diktaturen im arabischen Raum und weit darüber hinaus.
In der Abmahnung wird uns Verdachtsberichterstattung vorgeworfen, weil wir die Strafanzeige als Anhang veröffentlicht haben:> Die Berichterstattung ist auch nicht objektiv, sondern hochgradig vorverurteilend. Dies folgt insbesondere aus dem Umstand, dass Sie die eingereichte Strafanzeige in ihren Artikel eingebettet haben. Auf diese Weise werden sämtliche Vorwürfe einseitig über die Presse weiterverbreitet und ungefiltert dem Leser zur Kenntnis gegeben. Damit ist die Berichterstattung selbstredend auch vorverurteilend. Entlastende Umstände werden nicht mitgeteilt. Die erforderliche Stellungnahme der Mandantschaft wurde nicht einmal angefragt! Demgemäß ist eine solche Stellungnahme selbstredend auch nicht in den Artikel eingeflossen.
Wir berichten seit langem über das lukrative Geschäft mit Abhörwerkzeugen
Wir berichten regelmäßig über das lukrative Geschäft mit Abhörwerkzeugen, bereits seit dem Jahr 2012 auch über FinFisher. Die Staatstrojaner-Software wird
auch in Deutschland entwickelt.
Wir haben die Strafanzeige gemeinsam mit drei weiteren Organisationen eingereicht. Die Strafanzeige selbst ist von anderen Organisationen ebenfalls ins Netz gestellt worden. Darüber haben andere Medien exklusiv zusammen mit uns berichtet. Aber nur wir werden mit einer Abmahnung und weiteren angedrohten rechtlichen Schritten angegriffen.
In weiteren Punkten werfen uns die Anwälte der Spionagesoftwarefirma falsche Tatsachenbehauptungen vor. Auch dieser Vorwurf ist unbegründet. Wir haben volles Vertrauen in die Arbeit der Ermittlungsbehörden, die unsere Schilderungen mit Fakten belegen wird.
Wir müssen konstatieren: Das rechtliche Vorgehen gegen uns ist kein Zufall – wie kein anderes journalistisches Medium in Deutschland haben wir hartnäckig, ausführlich, kritisch und langanhaltend über FinFisher, seine Staatstrojaner und die Hintergründe berichtet – auch mit internationalem Fokus.
Allein 84 Artikel mit Nennung von Finfisher finden sich in unserem Archiv. Wenn man uns nun den Mund verbietet, wird eine der
lautesten Stimmen zum Thema Staatstrojaner zum Schweigen gebracht. Betroffen davon wären nicht nur wir und unsere Leser, sondern gleichzeitig die potentiellen Opfer der Spionagesoftware: Ohne die Neugier und den Druck von Journalisten fällt gar kein Licht mehr in die Keller der klandestinen Branche.
Wir lassen uns nicht von der Überwachungsindustrie einschüchtern
Klar ist: Wir lassen uns nicht von der Überwachungsindustrie einschüchtern und werden weiterhin versuchen, die Machenschaften dieser und weiterer Überwachungsdienstleister offenzulegen. Wir wehren uns mit unseren Anwälten notfalls auch vor Gericht, weil eine einstweilige Verfügung einem Maulkorb gleichkommen würde.
Die Gegenseite hat teure Medienanwälte auf ihrer Seite, bezahlt aus den Gewinnen einer Geschäftspraxis, die wir seit Jahren kritisieren und die in der Türkei zur Spionage gegen die größte Oppositionspartei CHP führte. Und der türkische Fall ist nur die Spitze des Eisbergs: Westliche Trojaner-Anbieter sind viel zu oft digitale Steigbügelhalter von Diktatoren rund um die Welt, die für ihre mit Hochglanzbroschüren beworbenen Produkte keine Verantwortung übernehmen müssen. Ihnen gehört nicht nur aus ethischen Überlegungen heraus das Handwerk gelegt, sondern gegen sie muss auch ermittelt werden, wenn sie gegen die ohnehin peinlich wenigen bestehenden Verbote verstoßen.
Wir brauchen Deine Unterstützung
Uns kostet eine Auseinandersetzung vor Gericht viel Zeit und Nerven, die wir lieber für unsere Berichterstattung über die Überwachungsindustrie nutzen würden. Für einen langen Atem bei der rechtlichen Auseinandersetzung im Sinne der Menschenrechte brauchen wir Deine Hilfe in Form von Öffentlichkeit und
Spenden.
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https://netzpolitik.org/2019/ueberwachungsfirma-finfisher-geht-mit-anwaelten-gegen-unsere-kritische-berichterstattung-vor/