Gesetz gegen "Hasskriminalität" kann jeden treffen
Anbieter sollen auch Passwörter herausgebenJustizministerin Lambrecht möchte der Verschärfung durch das bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) noch eins "oben drauf geben". Sie möchte zusätzlich eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co.einführen, die diese zwingt "jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben", wie Heise schreibt.
Das Ganze soll auch noch schnell und bei mehr als 100.000 Kunden über eine automatische Schnittstelle geschehen und die Daten sind "unverzüglich und vollständig zu übermitteln".
Und wie sieht es mit der Transparenz aus? Da soll ausdrücklich festgelegt werden, dass es eine Verpflichtung von Telemediendiensteanbieter gibt, über derlei Anfragen Stillschweigen zu bewahren.
Die Zweckbestimmung ist ebenfalls weit gefasst, so geht es u.a. um
- Hassbotschaften,
- die Schwarzarbeitsbekämpfung,
- den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen soweit "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich".
Über technische Einzelheiten schweigt der Entwurf, vielleicht auch mangels technischem Verständnis. So wird gefordert bei der Herausgabe "sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen". Passwörter dürften aber trotzdem in der Regel nur als Hashwert vorliegen und müssten von den Behörden per "Brute Force" geknackt oder könnten noch für "Honypots" missbraucht werden.
Wie kommt eigentlich ein BMJV, das auch für den Verbraucher- und Datenschutz zuständig sein sollte dazu, die Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss zu ermöglichen?Eine echte Gefahr ist neben der schwammigen Zweckbestimmung der große Kreis der "Telemedien". Darunter fallen soziale Medien und Blogs, Chatdienste, Spiele-Apps, Informationsservices und Suchmaschinen, Portale, Shops und private Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts und Flirt-Communities - also eigentlich alles, was die Nutzung des Internets ausmacht.
Darüber hinaus soll es künftig wieder einen Straftatbestand des "Billigen" von Straftaten geben. Eine entsprechende Bestimmung war 1981 aufgehobenen worden, das sie kaum zu Verurteilungen geführt hatte. Erst im vorigen Jahr hatte dies der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erneut angeführt und darauf verwiesen, dass ein entsprechender Vorschlag 1989 noch abgelehnt worden sei.
Wir können uns nur dem Digitalverband Bitkom anschließen, der feststellt: "Das jetzt vorgestellte Gesetz wirft Grundwerte über Bord, die unser Zusammenleben online wie offline seit Jahrzehnten prägen". Ohne Not und ohne Sinn und Verstand wird versucht unsere Grundrechte weiter zu beschneiden.Mehr dazu bei
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerium-WhatsApp-Gmail-Co-sollen-Passwoerter-herausgeben-muessen-4615602.htmlund
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7108-20191216-gesetz-gegen-hasskriminalitaet-kann-jeden-treffen.htm#
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