[l] Ladies and Gentlement,
die Staatsanwaltschaft Hanau!
Es ging um einen Anschlag in Hanau, bei dem Leute nicht aus dem GebĂ€ude kamen, weil die Polizei das VerschlieĂen des Notausgangs angeordnet haben soll. Da wĂŒrde man denken, dass die Staatsanwaltschaft mal ein bisschen gegen die Polizei ermittelt. Es gibt sogar einen Untersuchungsausschuss im Landtag dazu. Und dort ist die Mehrheit der Meinung, dass der Notausgang verschlossen war.
TatsÀchlich passiert das Gegenteil:
Die Staatsanwaltschaft Hanau sieht keinen Anfangsverdacht gegen den Barbetreiber oder gegen Hanauer Polizisten wegen fahrlÀssiger Tötung oder anderer Taten.
Das ist heftig. Aber warte, wieso wĂŒrde die Polizei ĂŒberhaupt anordnen, dass der Notausgang gesperrt ist? Nun, ...
Der Zeuge bestĂ€tigt, dass er persönlich mitbekommen habe, wie ein Polizist den Barbetreiber angewiesen habe, die NotausgangstĂŒr verschlossen zu halten. Bei Razzien könnten sonst Barbesucher durch den Notausgang entkommen.
Ja, Ă€h, dann stellst du da bei einer Razzia halt ein paar Polizisten auĂen hinter den Notausgang! Aber nein, die Polizei Hanau nimmt lieber billigend in Kauf, dass Menschen bei einem Anschlag oder Brand nicht fliehen können und ums Leben kommen.
So und jetzt der Hammer, die BegrĂŒndung der Staatsanwaltschaft:
Es komme strafrechtlich nicht darauf an, ob ein Polizist eventuell rechtswidrig angeordnet habe, den Notausgang zu verschlieĂen. Denn: Es könne nicht hinreichend sicher geklĂ€rt werden, ob die Barbesucher tatsĂ€chlich zum Notausgang gelaufen wĂ€ren - wenn der Notausgang in der Tatnacht offen gewesen wĂ€re.
Geil. Wir können alles bis auf Rechtsstaat.
Oh, ĂŒbrigens. Der Anschlag? Das war ein Rechtsradikaler, der da Kanacken abgeschlachtet hat. Das erklĂ€rt vielleicht, wieso Polizei und Staatsanwaltschaft Hanau so wenig AufklĂ€rungsdrang verspĂŒren. Ich fĂŒhle mich an die NSU-Morde erinnert.
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fefebot