Ein Teilnehmer der Klima-Aktionsgruppe
Letzte Generation muss
für eine Plakataktion Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Wuppertal verhängte 75 Euro: Die Wandfläche sei nicht zum Bekleben da gewesen. Die Geldbuße bemesse sie milde, weil er
statt Kleister vegane Mehlpampe zum Bekleben verwendet hatte, erläuterte die Richterin: "Damit ist an dem Gebäude kein Schaden entstanden."
Der 35-Jährige bestätigte: Er habe zusammen mit anderen Personen die Plakatierung durchgeführt. Zur Verteidigung sagte er:
"Wir sind in einem Klimanotstand." Laut Grundgesetz müsse der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Darum sei es ihm gegangen. Die Richterin hielt entgegen, dass diese Art von Plakatierung nicht erlaubt sei: "Was auf den Plakaten stand, spielt keine Rolle."
Laut einem Polizisten hatten Zeugen der Aktion den Notruf gewählt. Nach der Kontrolle habe die Gruppe die Materialien sogar wieder mitnehmen dürfen: "Das war ein sehr entspanntes und vernünftiges Gespräch. Deswegen haben wir denen die Plakate gelassen."
Das Bußgeld ergeht auf der Grundlage von Ortsrecht, das in Wuppertal vom Stadtrat beschlossen wurde. In anderen Städten gelten andere Regeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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