Die
Polizei kontrolliert Fahrzeuge und Personen in den Innenstädten von
Wuppertal und
Solingen noch bis kommenden Dienstag (22. Oktober 2024) anhand einer Ausnahmegenehmigung des Polizeipräsidenten. Über Zeitraum und Umfang hat das Präsidium auf Anfrage informiert. Die Beamten dürfen Personen auf den Straßen und Plätzen zu jeder Zeit anhalten, befragen und die Identität feststellen. Sie dürfen verlangen, dass Fahrzeuge und Sachen geöffnet werden. Durchsuchung ist möglich, falls weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Polizeipräsident begründet die Ausnahmeaktion mit der Zunahme von Raub und schwerem Raub und mit Fällen von Tötungsverbrechen mit Messern. Sie läuft seit dem 8. Oktober. Am Folgetag hatte die Polizei ein Zwischenergebnis mitgeteilt: Es seien Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen worden. Ein verbotenes Messer und Betäubungsmittel hätten die Beamten sichergestellt.
Anhalte- und Sichtkontrollen wurden mit der umstrittenen jüngsten Änderung ins Polizeigesetz NRW aufgenommen. Sie waren einer der Kritikpunkte. Die Kontrollen müssen begründet werden und räumlich begrenzt sein; sie sind für bis zu 28 Tage zulässig. Verlängerung ist möglich, wenn sie begründet werden kann. Die aktuelle Aktion betrifft die Innenstadt Solingen und in Wuppertal die Citys Elberfeld und Barmen mit Berliner Platz. Das Präsidium folgt mit der Maßnahme dem Beispiel anderer Polizeibehörden des Landes. Die sogenannte
strategische Fahndung wird rechtlich als fragwürdig kritisiert: Grund ist der Eingriff in Grundrechte von Personen, die im Kontrollgebiet leben oder arbeiten, ohne unabhängige Richterentscheidung.
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