das klingt wie kleinkram, aber ist doch bedeutend
Konkret wird „Klima“ als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Hierdurch könnten die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten, erklärt die Bundesregierung.
wenn ich mich richtig an einige folgen der @
Lage der Nation erinnere, scheiterte oft eine genehmigung von zb windkraftanlagen an der abwägung der schutzgüter, oder wurde zumindest stark hinausgezögert. wenn man alles abwägen muss, umweltauflagen, vogelschutz, lärmschutz usw usf, aber der klimaschutz in der abwägung nicht berücksichtigt werden muss, dann kommt der eben oft zu kurz. das sollte sich jetzt damit ändern.
mich würde mal interessieren, ob diese änderungen hier ausreichend sind, oder ob das auch wieder nur fdp ist ...
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