leider auch wieder bei spon, aber diesmal der fischer. also recht lesenswert. er weist in seiner einschätzung zu der "hängt die grünen" affäre der zwickauer staatsanwaltschaft darauf hin, mit welch unterschiedlichen maßstäben bei solchen angeblich glasklaren vorgängen die justizbehörden vorgehen:
Was eine »Gruppe der Bevölkerung« in diesem Sinn ist, darüber gibt es unzählige Gerichtsurteile, Fachaufsätze und Meinungen. [...] Die Vorschrift soll den »Öffentlichen Frieden« schützen, womit nicht ein Gefühl der Feierabend-Zufriedenheit gemeint ist, sondern das von Angst und Gewalt freie soziale Zusammenleben.
Sind nun »die Grünen« eine »Gruppe der Bevölkerung«? Die Staatsanwaltschaft Zwickau meinte im ersten und zweiten Anlauf: nein, denn vielleicht seien ja auch die (unbekannten) Wähler oder die »Sympathisanten« der Partei gemeint. Von so viel rechtsstaatlicher Differenzierung und Vorsicht ist die Auslegungskunst von Staatsanwaltschaften nicht immer geprägt. Wie es halt so geht im Recht: Manche sagen so, manchen sagen anders. »Soldaten der Bundeswehr« wurden als Gruppe angesehen, auch »Katholiken«, »Richter und Staatsanwälte« oder »Behinderte«. Abgelehnt wurde das Merkmal zum Beispiel bei »Antifa-Brut« oder »Schalke-Fans«.
#
politik #
spon #
thomasfischer https://www.spiegel.de/panorama/justiz/haengt-die-gruenen-plakate-oeffentliches-aergernis-gastbeitrag-von-thomas-fischer-a-8b714362-bafa-4791-ba0a-77c3136028cc