hier hieĂ es, eine eidesstattliche versicherung ggĂŒ medienvertretern sei wertlos, nicht mehr als ein einfaches schriftstĂŒck.
https://www.strafrecht-und-kriminologie.de/?p=191die taz sieht das offenbar anders. laut denen ist es es so:
sie haben Gewicht: Wer in einer eidesstattlichen Versicherung lĂŒgt, macht sich strafbar â nicht vor einer Redaktion, aber dann, wenn diese Versicherung vor einem Gericht vorgelegt wird.
da wĂŒrde mich schon mal interessieren, wer von beiden recht hat.
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