Die 59-Jährige soll hochgiftige Pflanzenteile in Essen und Bier gemischt haben, um ihren Ehemann zu töten. Eine 60-jährige Freundin des Paars muss zugleich für vier Jahre in Haft, weil sie ihr mit detaillierten Tipps geholfen haben soll. Der Mann überlebte durch Zufall.
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Den Giftanschlag auf sein Leben hatte ein 57-jähriger
Velberter Anfang nur knapp überlebt. Nun muss seine 59-jährige Ehefrau lebenslang in Haft für versuchten Mord. So lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal. Laut Aussage der Frau sah sie sich in der 20-jährigen Beziehung schlecht behandelt. Deshalb habe sie
Giftpflanzen in einen Bohneneintopf gemischt, den er am liebsten aß. Der Mann überlebte nur durch Zufall. Über den Fall fassten die zuständigen Staatsanwälte zusammen: "Es war der Endpunkt in einer Serie von mindestens neun Versuchen.“
Ebenfalls in Haft muss eine ein Jahr ältere Freundin des Paars: Das Gericht sprach gegen sie vier Jahre Freiheitsstrafe aus, weil sie von ihrem Zuhause in
Fürth bei Nürnberg aus per Handy der Ehefrau geholfen habe. Bewährung ist bei dieser Höhe nicht möglich. Wenn das Urteil endgültig bestätigt wird, verliert diese Frau ihren Status als Beamtin und damit ihre Altersversorgung.
Der Vorsitzende Richter kommentierte zum Urteil:
"Das Besondere ist, dass wir dieses unfassbare Geschehen anhand eines Handy-Chats minutiös mitverfolgen konnten." Die Frauen hatten über mehr als sechs Wochen intensiv Sprachnachrichten ausgetauscht.
Die Gerichtspsychiaterin verglich die Chatmeldungen mit Tagebucheinträgen. Sie stellte feset: Beide Frauen seien alkoholkrank und hätten unter dem Einfluss von Bier beziehungsweise Wein gestanden; sie seien aber dennoch uneingeschränkt schuldfähig. Die Freundin habe womöglich "aus Schadenfreude" mitgemacht und verfolgen wollen, was bei dem Paar passierte.

Was über die Tat bekannt ist:
Dreiecksbeziehung begann im Urlaub: Die Frau aus Bayern soll das Paar 2019 auf Gran Canaria kennengelernt haben. Dort habe sie eine Affäre mit dem Mann und eine Freundschaft mit der Frau begonnen.
Zweite Lebenspartnerin ab 2022: Der Mann habe ab 2022 mit einer 52-jährigen Nachbarin gelebt, einer alleinerziehenden Mutter. Er habe von Scheidung gesprochen. Dennoch habe er viele Tage bei seiner Frau verbracht, ihr Essen gegessen, ihr dabei aber zugleich ihren Alkoholkonsum vorgehalten.
Tötungspläne: Zum ersten Mal 2022 soll die Ehefrau in einer Nachricht davon gesprochen haben, dem Mann Rattengift zu geben. Die Freundin in Bayern soll die Aufnahme an den Ehemann weiter geleitet haben. Der habe sie aber ignoriert.
Ab Oktober 2025 soll es dann Giftversuche in dichter Folge gegeben haben, mit immer höheren Dosen, nachdem das Ziel ausblieb. Die Ansage der Ehefrau an die Freundin war laut Handynachricht: "Ich will den kaputt haben! Der soll leiden!" Die Freundin habe im Internet-Pflanzenhandel den extrem giftigen blauen Eisenhut bestellt.
Rettung nur durch Zufall: Teile dieser Pflanze sollen am 7. November 2025 in den Bohnentopf gekommen sein. Der Mann habe ihn in der Wohnung seiner Freundin gegessen. Nur deshalb bekamen sie und ihre Tochter mit, dass es ihm anschließend schlecht ging. Sie riefen den Rettungsdienst.
Klinikum schöpfte sofort Verdacht: Eine Notärztin im Klinikum erkannte sofort die Vergiftungszeichen, wie Schweiß, Erbrechen und lebensgefährliche Herzprobleme. Aus medizinischer Sicht hätte der Mann zu Hause die Tat nicht überleben können, sagte sie im Gericht. Sie habe die Polizei gerufen: "Ich hatte diese Symptome und dazu zwei extrem aufgeregte Frauen."
Giftreste im Kochtopf und gespeicherter Chat im Handy: Laut einem Labor reichten von dem Eintopf 800 Gramm für Lebensgefahr. Das ergaben Reste aus dem Kochtopf der Ehefrau.
Deren Handy wertete eine Polizistin aus. Ihr Fazit zu den Chatnachrichten: "Da konnte man den Haß auf den Mann spüren. Es ging immer nur um ihn."
Entschuldigung im Gericht: Während des Prozesses haben beide Frauen den 57-Jährigen um Entschuldigung gebeten; er hat angenommen. Die mitangeklagte Freundin zahlte ihm 10.000 Euro Schmerzensgeld, um mildere Strafe zu bekommen.
Noch Rechtsmittel möglich: Beide Frauen können das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Bis dahin bleiben sie in Untersuchungshaft.
Keine MilderungDas Gericht hat wegen versuchtem, heimtückischen Mord verurteilt. Die Freundin sei Gehilfin, die Ehefrau aber bekomme keine Milderung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Tat fast zum Tod geführt hätte, der Angriff mit dem besonders starken Gift hochgefährlich war und es zuvor Versuche mit immer stärkeren Dosen gab.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 5. Strafkammer, vom 24. Juli 2026. Ich berichte vom Besuch des Prozesses und anhand von Auskünften des Gerichts und der Prozessbeteiligten.Text und Fotos Dirk Lotze, alle Rechte vorbehalten.