Zwei jugendliche Elektroscooter-Fahrer waren einem 52-jähigen Mann beim Spaziergang zu Nahe gekommen. Darauf zog er eine Schreckschusspistole und feuerte zweimal auf sie. Jetzt muss er 2000 Euro Strafe zahlen.
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Was ein erholsamer Spaziergang mit Hund hätte werden sollen, geriet völlig aus den Fugen: Als zwei Jugendliche mit ihren
Elektroscootern einem
52-Jährigen Remscheider auf einem Fußweg am Stadtteil Kremenholl zu nahe kamen,
zog der eine Schreckschusspistole und feuerte zweimal auf sie. Es folgte ein Streit, bei dem er noch Schläge gegen sie austeilte. Die Szene soll teilweise auf Videos der Jugendlichen festgehalten sein.
Der Mann arbeitet im öffentlichen DienstDer Mann muss nun 2000 Euro Strafe zahlen - wegen versuchter Nötigung durch seine Schüsse und wegen seiner Schläge als Körperverletzung. Der Betrag, den das Amtsgericht Remscheid festgesetzt hatte, entspricht seinem Einkommen von 50 Tagen: Er ist Angestellter im öffentlichen Dienst und hat keine früheren Verurteilungen. Zur von ihm verlangten zweiten Verhandlung im Landgericht Wuppertal erschien er mit seiner Frau und einem Anwalt und führte an: "Es ist nicht 100-prozentig so gewesen."
Er fühlte sich auf dem Spazierweg bedrängtSeine Version: "Es kann sein, dass einer von denen über die Hundeleine gefahren ist." Und dass die Jugendlichen gefilmt hätten, stimme zwar. Aber auf der Aufnahme sei ja der Anfang nicht zu sehen, der zeigen würde, wie sie sich verhalten hätten.
Richtig wäre: ausweichenDer Vorsitzende Richter hielt dagegen: "Wenn jemand auf mich zufährt, gehe ich zur Seite und schieße nicht auf den." Er fragte nach: "Haben Sie einen Waffenschein?" Das "Nicht mehr" des Mannes kommentierte der Richter mit einem: "Das ist auch angebracht." Er sei ja wohl offensichtlich unzuverlässig.
Das Urteil steht endgültig festDie mögliche Vorgeschichte mit den Jugendlichen hatte bereits das Amtsgericht in seinem Urteil berücksichtigt. Das Landgericht prüfte noch, ob der Mann die Strafe bezahlen kann. Nachdem das der Fall war und es keine weitere Möglichkeit mehr für ihn gab nahm, er seine Beschwerde gegen das Urteil zurück. Damit steht es endgültig fest.
Bei Waffen gelten strenge RegelnSchreckschusspistolen, die mit dem Siegel "PTB" und einer Prüfnummer gekennzeichnet sind, darf laut Gesetz jede volljährige Person in Deutschland besitzen. Wer sie in der Öffentlichkeit mit sich führen will, braucht einen sogenannte kleinen Waffenschein, den für Remscheid die Polizei Wuppertal erteilt.
Sie informiert alle Interessenten auf ihren entsprechenden Anträgen: "Verboten ist das Schießen außerhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums, außer in Fällen der Notwehr und des Notstands." Und: "Dieses gilt auch an Sylvester."
Verhandlung vor dem Landgericht Wuppertal, 7. Strafkammer, vom 10. August 2026.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung und anhand von Unterlagen der Polizei Wuppertal.
Text: Dirk Lotze, alle Rechte Vorbehalten#Remscheid #EScooter #Waffenschein