Ein 68-jähriger Angeklagter aus Remscheid hat bestätigt, eine Frau aufgrund ihrer Hautfarbe öffentlich beleidigt zu haben. Warum es anders als sonst nicht mit einer Geldstrafe getan ist und warum das Landgericht Wuppertal das Urteil bestätigt.
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Den Zeugen war die Begegnung mit ihm noch nach zwei Jahren anzusehen: Nun soll ein 68-jähriger Rentner vom Remscheider Hasten in Haft, weil er eine Frau öffentlich
rassistisch beleidigt hat. Die Strafe lautet auf vier Monate im Gefängnis.
Vorfall in der SchwebebahnDabei hat der Mann den Übergriff inzwischen bestätigt: Er fuhr im Sommer 2024 in Wuppertal in einer vollbesetzten Schwebebahn mit. Darin befand sich eine Frau, die ihn nie zuvor gesehen hatte. Aufgrund ihrer Hautfarbe soll er sie mit den Worten beschimpft haben: "Du schwarze Pest! So was wie dich sollte man töten."
Kurze Flucht und FestnahmeLaut einem Zeugen lag Gewalt in der Luft, Mütter hätten ihren Kindern die Ohren zugehalten. An einer der folgenden Stationen kam die alarmierte Polizei dazu, der Rentner flüchtete kurz und konnte dann gestellt werden.
Aufbrausend im GerichtBei der folgenden Verhandlung vor dem Amtsgericht Wuppertal lautete das Urteil bereits auf Freiheitsstrafe. Das lag an den Vorstrafen des Mannes, der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Schwimmbädern unter Bewährung stand und schon Geldstrafe für hetzerische Reden in seinem Stadtteil gezahlt hat. Außerdem liege es an seinem aufbrausenden Verhalten im Amtsgericht, wo sich sogar zwei Wachtmeister zur Sicherheit im Saal postieren mussten.
Verschwörungstheorie statt ReueZur zweiten Verhandlung vor dem Landgericht Wuppertal hielt der Vorsitzende Richter ihm vor: "Sie hätten mehr tun können, als sich immer nur als Opfer darzustellen."
Heißt: Statt allen Zeugen aus dem Zug zusammen mit Polizei und Staatsanwalt eine Verschwörung zu unterstellen, hätte er eine Entschuldigung anbieten können, oder Schmerzensgeld.
Geldstrafe reicht nichtUnd während so kurze Gefängnisstrafen sonst nur ausnahmsweise vollstreckt und nicht in Geldstrafe umgewandelt werden, sei es in seinem Fall unverzichtbar: "Wir müssen zu Grunde legen, was Sie machen, wenn sie wieder in eine Konfliktsituation kommen."
Rechtsmittel sind noch möglichIm Landgericht brauchten die Zeugen nicht mehr neu auszusagen, nachdem der Mann die Tat eingeräumt hatte. Er kann dennoch eine erneute Überprüfung im Oberlandesgericht Düsseldorf beantragen.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 12. Strafkammer, vom 4. August 2026. Ich berichte vom Besuch des Termins.Text: Dirk Lotze, alle Rechte vorbehalten#
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