na, meine güte. das gericht fällt ein urteil, das man auch mal nachvollziehen kann. und das BAMF entlarvt sich mal wieder als die gnadenlose behörde der menschenfeindlichkeit, für die es berühmt ist.
Anders als das Bundesamt halte das Gericht es nach Auswertung aktuell zugänglicher Erkenntnisse für wahrscheinlich, dass die Kläger nach ihrer Rückkehr in absehbarer Zeit gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst in der russischen Armee einberufen und in den Ukraine-Krieg entsandt werden, urteilte das Verwaltungsgericht.
Dort hätten sie damit zu rechnen, zwangsweise an völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Handlungen teilnehmen zu müssen beziehungsweise selbst schwersten Schaden an Leib und Leben zu erleiden. Das bestätigten auch neueste Erkenntnisse
erkentnisse, die das BAMF nicht kennt.
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